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Allgemeinen Marketingpartnerbedingungen von „The MSG-Team und MSG-Franchise“
AGB’s (Allgemeinen Marketingpartnerbedingungen) für selbständige Marketingpartnerinnen und Marketingpartner (künftig VP)
Als selbständiger VP versichere ich,
• dass ich während meiner Tätigkeit als VP höflich, respektvoll, ehrlich und fair sein werde und mit meiner Tätigkeit für „The MSG-Team und MSG-Franchise“ dessen Ruf fördern werde;
• dass ich meiner etwaigen Führungsverantwortung als Upline der VP meiner Marketing Organisation (Downline) durch Schulung, Beistandsleistung und anderweitige Unterstützung der VP nachkommen werde;
• dass ich die Beziehung eines jeden VPs zu seiner Upline in der „The MSG-Team und MSG-Franchise“ Organisation anerkennen, nicht in diese eingreifen oder diese verändern werde;
• dass ich keine geringschätzigen oder unwahren Behauptungen über andere VP von „The MSG-Team und MSG-Franchise“ aufstellen oder äußern werde;
• dass ich die Unternehmensrichtlinien nach besten Möglichkeiten, nicht nur wortgetreu, sondern auch im Sinne der Idee von „The MSG-Team und MSG-Franchise“, einhalten werde;
• dass ich keine Behauptungen über die Produkte von „The MSG-Team und MSG-Franchise“ und deren Lieferanten aufstellen werde, die nicht den offiziellen Aussagen von „The MSG-Team und MSG-Franchise“ entsprechen;
• dass ich das im Karriere- und Marketingplan mögliche Einkommen nicht falsch darstellen werde;
• dass ich nicht betrügerisch oder rechtswidrig handeln werde;
• dass ich andere Unternehmen nicht verunglimpfen werde.
§ 1. Geltungsbereich
(1) Die nachstehenden Geschäftsbedingungen (Allgemeinen Marketingpartnerbedingungen) sind Bestandteil eines jeden Marketingpartnervertrages zwischen Herrn Thomas Holz - Krämerstraße 26, D-36381 Schlüchtern (im Folgenden: „The MSG-Team und MSG-Franchise“) und dem unabhängigen und selbständigen VP.
(2) „The MSG-Team und MSG-Franchise“ erbringt ihre Leistungen ausschließlich auf der Grundlage dieser Allgemeinen Marketingpartnerbedingungen.
(3) Grundlage dieses zwischen „The MSG-Team und MSG-Franchise“ und dem VP abgeschlossenen Vertrages sind diese Allgemeinen Marketingpartnerbedingungen, welche der VP zur Kenntnis, als E-Mail Anhang oder im Bereich Downloads in seinem Web BackOffice, erhalten und verstanden hat und als rechtlich verbindlich anerkennt.
§ 2. Marketingpartnervertrag
(1) „The MSG-Team und MSG-Franchise“ ist ein zukunftsorientiertes Unternehmen, das in Deutschland und anderen Staaten über ein Marketingpartnernetzwerk hochwertige Produkte und die zum Absatz dieser Produkte verwendbaren Marketing Tools (künftig: Produkte) zum Vertrieb vermittelt und vertreibt. Ein Vertragsabschluss ist mit juristischen Personen, Personengesellschaften oder natürlichen Personen möglich, die bzw. deren Verantwortliche voll geschäftsfähig sind und Unternehmer sind. Jede natürliche oder juristische Person ist lediglich zum Erwerb einer Position innerhalb der Vertriebsstruktur berechtigt. „The MSG-Team und MSG-Franchise“ behält sich das Recht vor, die Anmeldung / Registrierung eines VP nach eigenem Ermessen, ohne jegliche Begründung abzulehnen.
(2) Der VP soll für „The MSG-Team und MSG-Franchise“ Produkte vermitteln und/oder wiederverkaufen, so dass die Vermittlung, bzw. der Wiederverkauf der Produkte die Grundlage seines Geschäfts bildet. Es besteht keine Verpflichtung zum Bezug von Produkten. Die Lieferung der Produkte erfolgt vom jeweils direkt zum Kunden und wird nur in besonderen Ausnamefällen über der VP vollzogen. Die durch Zustandekommen des Marketingpartnervertrages erhält der VP für die von ihm bezogenen Produkte einen, von der erreichten Karrierestufe abhängigen Sofortrabatt der im Online Shop nach dem einloggen mit den Zugangsdaten des VP ersichtlich ist. Der Einkauf von Produkten, die innerhalb der „The MSG-Team und MSG-Franchise“-Produktpalette angeboten werden, erfolgt nur und ausschließlich direkt bei „The MSG-Team und MSG-Franchise“. Der Warenbezug dieser Waren von und zwischen VP oder anderen Herstellern ist nicht gestattet. Für seine Tätigkeit als Vermittelter / Wiederverkäufer erhält der VP eine entsprechende Affiliateprovision je erfolgreicher Vermittlung/Wiederverkauf. Um VP zu werden, kann sich jeder bei „The MSG-Team und MSG-Franchise“ registrieren lassen. Für die vorgenannte Tätigkeit ist es nicht erforderlich, andere VP zu werben. Erforderlich ist lediglich die Registrierung.
(3) Zusätzlich besteht die Möglichkeit, nicht aber die Pflicht, ab der Karrierestufe Power Promoter (PP) andere VP zu werben. Für diese Tätigkeit erhält der werbende VP bei Erreichen der erforderlichen Qualifikation eine entsprechende Provision auf den Produktumsatz des geworbenen VP. Für die Werbung hingegen wird ausdrücklich keinerlei Provision bzw. Prämie geleistet. Die Provision ebenso wie die Art und Weise der Auszahlung richtet sich nach dem zu diesem Zeitpunkt geltenden Karriere- und Marketingplan.
(4) Für die Aufnahme und Durchführung seiner Tätigkeit stellt „The MSG-Team und MSG-Franchise“ dem VP ein Nutzungsrecht an einem WebBackOffice, das es dem VP ermöglicht, einen umfangreichen Überblick über seine Umsätze, Provisionen und ggf. seine Downline-Entwicklungen zu haben, zur Verfügung. Das Nutzungsrecht ist als einfaches, auf das konkrete WebBackOffice bezogenes, nicht übertragbares Recht anzusehen. Dem VP steht kein Recht zur Änderung, Bearbeitung oder sonstigen Umgestaltung des WebBackOffices zu. Ebenso besteht kein Recht zur Erteilung von Unterlizenzen an Dritte.
(5)Für die Teilnahme als Affiliate Promoter (AP) wird keine gebühr erhoben.
(6)Für die Einräumung des Nutzungsrechts und der Wartung (einschließlich der Vornahme von Updates und Upgrades) der auf den VP getrackten Webseiten- und Produktlinks und des WebBackOffices sowie, die Abwicklung von Aufträgen und die Erstellung von Provisionsabrechnungen wir ab der Karrierestufe „Power Promoter“, also für aktive VPs eine „Web und Office Jahresgebühr“, in Höhe von 198,00 Euro inklusive gesetzlicher Mehrwertsteuer berechnet. Diese Gebühr ist bei der Buchung der Startrakete PP Smart Start, PP Fast Start und PP Master Start für das ersten Jahr enthalten. Für die Folgejahre erhält der VP eine gesonderte Rechnung. Ohne das diese „Web und Office Jahresgebühr“ bezahlt ist, ist der VP nicht Provision und Bonusberechtigt. Eine Zurückstufung auf die Karrierestufe Affiliate Promoter (AP) erfolgt durch Antrag des VP oder wenn die Rechnung für die „Web und Office Jahresgebühr“ trotz einmaliger Zahlungserinnerung nicht beglichen wurde.
(7) Durch eine Zurückstufung auf die Karrierestufe Affiliate Promoter (AP) wird eine etwaig vorhandene Downline unwiderruflich auf den in der Upline nächste Aktiven VP als Sponsor umgesetzt. So das die Provisionsebenen aufrücken. Dieses ist so vereinbart, weil ein Affiliate Promotor keine Provisionen oder Boni auf einer Teamstruktur erhalten kann.
§ 3 Status des VP
(1) Der VP handelt als selbständiger und unabhängiger Unternehmer. Dabei gehen die Parteien übereinstimmend davon aus, dass der VP zunächst nebenberuflich tätig ist. Er ist weder Arbeitnehmer noch Handelsvertreter oder Makler von „The MSG-Team und MSG-Franchise“. Es bestehen keine Umsatzvorgaben, Abnahme- oder andere Tätigkeitspflichten. Der VP unterliegt mit Ausnahme der vertraglichen Pflichten keinen Weisungen von „The MSG-Team und MSG-Franchise“ und trägt das vollständige unternehmerische Risiko seines geschäftlichen Handelns einschließlich der Pflicht zur Tragung seiner sämtlichen geschäftlichen Kosten und der Pflicht zur ordnungsgemäßen Bezahlung seiner Arbeitnehmer, sofern er welche beschäftigt. Der VP hat seinen Betrieb im Sinne eines ordentlichen Kaufmanns einzurichten und zu betreiben.
(2) Der VP ist als selbständiger Unternehmer für die Einhaltung der einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen einschließlich der steuer- und sozialrechtlichen Vorgaben (z.B. Einholung einer Umsatzsteueridentifikationsnummer oder Anmeldung seiner Arbeitnehmer bei der Sozialversicherung, wie auch für die Erlangung einer Gewerbeberechtigung, sofern erforderlich) sowie für die etwaige Beantragung einer Reisegewerbekarte (sofern erforderlich) eigenverantwortlich. Insoweit versichert der VP, alle Provisionseinnahmen, die er im Rahmen seiner Tätigkeit für „The MSG-Team und MSG-Franchise“ erwirtschaftet, an seinem Wohnsitz ordnungsgemäß zu versteuern. „The MSG-Team und MSG-Franchise“ behält sich vor, von der vereinbarten Provision die jeweilige Summe für Steuern und Abgaben in Abzug zu bringen bzw. Schadensersatz oder Aufwendungsersatz einzufordern, die/der ihr durch einen Verstoß gegen die vorgenannten Vorgaben erwächst, es sei denn, der VP hat den Schaden oder die Aufwendung nicht zu vertreten. Von „The MSG-Team und MSG-Franchise“ werden keine Sozialversicherungsbeiträge für den VP entrichtet. Der VP ist nicht bevollmächtigt, im Namen von „The MSG-Team und MSG-Franchise“ Erklärungen oder Verpflichtungen, egal welcher Art, abzugeben oder einzugehen.
§ 4 Vergütung, Zahlungs- und Provisionsbedingungen
(1) Als Vergütung für seine Tätigkeit erhält der VP Provisionen sowie andere Vergütungen, die sich einschließlich der jeweiligen Qualifikationsanforderung aus dem „The MSG-Team und MSG-Franchise“ Karriere- und Marketingplan ergeben. Sämtliche Provisionsansprüche ergeben sich aus dem jeweils gültigen Karriere- und Marketingplan, den der VP in seinem Web BackOffice unter Downloade abrufen kann. Mit der Zahlung der Vergütung sind alle Kosten des VPs für die Aufrechterhaltung und Durchführung seines Geschäftes abgedeckt.
(2) Die geleisteten Vergütungen im Sinne des (1) sind zunächst als Provisionsvorschuss in Höhe von 100 % der zu leistenden Vergütung zu verstehen. Erfolgt nach Abschluss des vermittelten Geschäfts ein Storno dieses Geschäftes, so wird „The MSG-Team und MSG-Franchise“ das Konto des VP‘s durch Rückforderung des Provisionsvorschusses belasten, die dieser im Rahmen seiner Vermittlungstätigkeit auf Grund der Vermittlung dieser Produkte bezogen hatte.
(3) „The MSG-Team und MSG-Franchise“ behält sich das Recht vor, den registrierten VP vor der erstmaligen Auszahlung von Provisionen bzw. Lieferung von Leistungen zum Nachweis seiner Identität aufzufordern. Der Identitätsnachweis kann z.B. in Form einer Kopie des Personalausweises, Reisepasses oder einem deutschen Aufenthaltstitel erfolgen und hat binnen 14 Tagen nach der Aufforderung zu geschehen. Der VP ist ferner unaufgefordert verpflichtet, „The MSG-Team und MSG-Franchise“ das Vorliegen seiner Gewerbeberechtigung durch Überreichung des entsprechenden Gewerbenachweises nachzuweisen, wenn sein durchschnittlicher monatlicher Provisionsanspruch im Mittel der letzten 6 Monate EUR 1.500,00 übersteigt und hat dies binnen 2 Wochen nach der Aufforderung zu erledigen.
(4) „The MSG-Team und MSG-Franchise“ rechnet über den Provisionsanspruch monatlich ab. Fehlerhafte Vergütungen bzw. Provisionsvorschüsse oder sonstige Zahlungen sind „The MSG-Team und MSG-Franchise“ binnen 60 Tagen nach der fehlerhaften Zahlung schriftlich mitzuteilen. Nach diesem Zeitpunkt gelten die Vergütungen bzw. Provisionsvorschüsse oder sonstige Zahlungen als genehmigt. Es sei denn, dass es durch Gründe, die aus den Bestimmungen §4 (2) abzuleitend sind, und eine Rückforderung von zu viel gezahlten Provisionsvorschuss durch „The MSG-Team und MSG-Franchise“ rechtfertigen. Auf diesen Überzahlten Provisionsvorschüssen resultierenden Abrechnungsfehler dürfen durch „The MSG-Team und MSG-Franchise“ zu jeden Zeitpunkt berichtigt werden und bei der nachfolgenden Auszahlung zu Verrechnung gebracht werden.
(5) Die Abrechnung der Provision erfolgt netto und ohne Umsatzsteuer, es sei denn der VP teilt „The MSG-Team und MSG-Franchise“ schriftlich sowie unter Angabe seiner aktuellen Umsatzsteuer-ID, wie auch der Vorlage einer Bestätigung des für ihn zuständigen Finanzamtes mit, dass er zum Vorsteuerausweis berechtigter Unternehmer, im Sinne des Umsatzsteuergesetzes ist.
(6) Provisionen und Boni des VP‘s können, nur auf Konten ausbezahlt werden, die auf seinen Namen oder einer Personengesellschaft oder einer juristischen Person des VP‘s lauten. Auszahlungen auf fremde Konten oder an eine Bankverbindung, die sich außerhalb des Staates befindet, in dem der Partner registriert ist, können nicht vorgenommen werden. Die Auszahlung erfolgt monatlich.
(7) „The MSG-Team und MSG-Franchise“ ist zur Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben berechtigt. Außerdem ist „The MSG-Team und MSG-Franchise“ zur Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes wegen der Auszahlung von Provisionen berechtigt, wenn nicht alle gesetzlichen und vertraglich erforderlichen Dokumente vor der erstmaligen Auszahlung vorliegen. Der VP wird die nötigen Dokumente und Angaben umgehend zur Klärung des Sachverhalts beibringen. Für den Fall der Ausübung des Zurückbehaltungsrechts von Provisionsauszahlungen seitens der „The MSG-Team und MSG-Franchise“ gilt als vereinbart, dass dem VP kein Zinsanspruch für den Zeitraum des Provisionsrückbehaltes zusteht.
(8) Verliert der VP seinen Status als aktiver VP, so verfallen ab diesen Zeitpunkt die Provisions-und Bonusansprüche, soweit ausweislich des Karriere- und Marketingplans ein Provisionsanspruch von einer besonderen Voraussetzung abhängig ist. Dem VP ist es möglich, den Status als aktiver VP durch das Erfüllen entsprechender Voraussetzung für die Zukunft erneut zu erlangen.
(9) „The MSG-Team und MSG-Franchise“ ist berechtigt, Forderungen, die ihr gegen den VP zustehen, mit dessen Provisionsansprüchen ganz oder teilweise aufzurechnen. Der VP ist zur Aufrechnung berechtigt, wenn die Gegenforderungen unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
(10) Soweit dem Ausschluss und /oder Verbot kein zwingendes geltendes Recht entgegensteht, ist die Abtretung und Verpfändung von Ansprüchen des VP‘s aus Marketingpartnerverträgen ausgeschlossen und die Belastung des Vertrages mit Rechten Dritter ist nicht gestattet.
(11) Vergütungen bzw. Provisionsvorschüsse oder sonstige Zahlungen unterhalb einer Mindestauszahlungshöhe von 10,00 € werden nicht ausgezahlt. Für den Fall, dass die Mindestauszahlungshöhe nicht erreicht wird, werden die Provisionsansprüche auf dem, bei „The MSG-Team und MSG-Franchise“ in WebBackOffice für den VP geführten Konto bis zum Erreichen der Mindestauszahlung fortgeführt und bei der nächsten Monatszahlung ausgezahlt, bei der der Mindestauszahlungsbetrag erreicht wird. Für den Fall der Beendigung des Vertragsverhältnisses werden die Provisionsansprüche unabhängig von dem Erreichen der Mindesthöhe an den VP in angemessener Frist ausgezahlt. Für den Zeitraum der Nichtauszahlung der Vergütung besteht kein Recht auf Verzinsung des Vergütungsanspruchs oder der sonstigen Zahlungen.
§ 5 Pflichten des ´VP im Rahmen der Werbung und Allgemeine Pflichten
(1) Der VP ist verpflichtet, seine persönlichen Passwörter und Login-Kennungen geheim zu halten und vor dem Zugriff Dritter zu schützen.
(2) Dem VP ist es untersagt, bei seiner Tätigkeit die Rechte oder das Eigentum (einschließlich der technischen Infrastruktur) von „The MSG-Team und MSG-Franchise“, deren Kunden, deren VP, verbundener Unternehmen oder sonstiger Dritter zu verletzen, Dritte zu belästigen oder sonst gegen geltendes Recht zu verstoßen. Dem VP ist es insbesondere nicht gestattet, falsche oder irreführende Angaben über „The MSG-Team und MSG-Franchise“ Produkte oder das Marketingsystem zu machen. Der VP wird sowohl im Rahmen seiner Verkaufstätigkeit als auch im Rahmen seiner Strukturarbeit nur solche Aussagen über die Produkte des „The MSG-Team und MSG-Franchise“-Sortiments sowie über das „The MSG-Team und MSG-Franchise“-Marketingsystem machen, die den Tatsachen entsprechen. Der Missbrauch oder die Vornahme rechtswidriger Handlungen, wie z.B. die Verwendung ungenehmigter oder unlauterer Werbung wie z.B. Heilaussagen zu Produkten, rechtswidrige medizinische oder therapeutische Wirkungen zu Produkten oder gesundheitsbezogene Produktwerbeaussagen ist strikt untersagt.
(4) Die Verwendung, Herstellung und Verbreitung eigener Verkaufsunterlagen, eigener Produktbroschüren, Produktlabel oder sonstiger selbständig erstellter Medien und Werbemittel für die Produkte von „The MSG-Team und MSG-Franchise“ ist nicht gestattet. Für den Fall, dass der VP die Leistungen von „The MSG-Team und MSG-Franchise“ in anderen Internet Medien wie z.B. sozialen Netzwerken (z.B. Facebook, Instagram, etc.), Online Blogs oder Chatrooms bewirbt, darf der VP stets nur die offiziellen Werbeaussagen von „The MSG-Team und MSG-Franchise“ und deren Lieferanten verwenden. Ferner muss der VP bei der Bewerbung der Produkte in anderen Internet Medien ausdrücklich darauf hinweisen, dass es sich nicht um eine offizielle Werbung oder Präsenz von „The MSG-Team und MSG-Franchise“ handelt.
(5) Die Produkte von „The MSG-Team und MSG-Franchise“ dürfen im Rahmen des geltenden Rechts widerruflich, bei Homeparties oder entsprechenden Veranstaltungen oder in Online-Webinaren von den VP vorgestellt und vermittelt werden. Die Lieferung erfolgt direkt und kann nur nach Vereinbarung bei besonderen Anlässen vom VP geordert und dann an Endverbrauer verkauft werden, ausgenommen Bestandskunden der Firma GHB Vertriebs GmbH.
Der VP kann Werbematerialien und Produktproben über seinen VP Shop Zugang erwerben.
Diese, als Verkaufsförderung gekennzeichnete Produkte werden nicht in den zur Provisionsberechnung und Karrierestuffenberechnug zu Grunde gelegten Umsatz einbezogen und nicht provisioniert.
(6) Die Waren von „The MSG-Team und MSG-Franchise“ dürfen im stationären Einzelhandel nach gesonderter Vereinbarung vertrieben werden. Die Waren von „The MSG-Team und MSG-Franchise“ dürfen ausdrücklich nicht in großen Einzelhandelsgeschäften oder Filialketten vertrieben werden. Produktpräsentation und der Verkauf bzw. die Vermittlung mittels Sonderaktionen wie Messen oder Promotionen bedürfen immer vorab der Genehmigung durch „The MSG-Team und MSG-Franchise“, ausgenommen Bestandskunden der Firma GHB Vertriebs GmbH.
(7) Die Produkte dürfen nicht auf Versteigerungen, öffentlichen Flohmärkten, Tauschbörsen, Kaufhäusern, über Internetmärkte wie z.B. eBay, Amazon, oder auf vergleichbaren Verkaufsplätzen angeboten werden, ausgenommen Bestandskunden der Firma GHB Vertriebs GmbH.
(8) Der VP ist verpflichtet, sich im geschäftlichen Verkehr als unabhängiger Unternehmer darzustellen. Websites, Briefpapier, Visitenkarten, Autobeschriftungen sowie Inserate, Werbeunterlagen und dergleichen dürfen nur nach Genehmigung in Verbindung mit „The MSG-Team und MSG-Franchise“ gebracht werden.
(9) Dem VP ist es untersagt, in Werbemaßnahmen Einkommen zu garantieren.
(10) Dem VP ist es untersagt, im Namen von „The MSG-Team und MSG-Franchise“ zu handeln, Verträge abzuschließen oder Willenserklärungen abzugeben.
(11) Sämtliche Präsentations-, Werbe-, Schulungs- und Filmmaterialien etc. (einschließlich der Lichtbilder) von „The MSG-Team und MSG-Franchise“ sind urheberrechtlich geschützt. Sie dürfen von dem VP ohne ausdrückliche schriftliche Einwilligung von „The MSG-Team und MSG-Franchise“ über das vertraglich eingeräumte Nutzungsrecht hinaus weder ganz, noch in Auszügen vervielfältigt, verbreitet, öffentlich zugänglich gemacht, verändert oder bearbeitet werden.
(12)“The MSG-Team und MSG-Franchise“ kann die Verwendung von Domainnamen und oder Profilnamen und oder Nutzernamen untersagen, falls der Eindruck erweckt wird, dass es sich um eine offizielle Erscheinen derjenigen von „The MSG-Team und MSG-Franchise“ handelt.
(13) Es ist ferner die Anmeldung eigener Wortmarke und oder Wortbildmarke, Werktitel oder sonstiger Schutzrechte verboten, die eine/n in einem anderen Land/Gebiet eingetragene oder sonst geschützte Marke, Produktbezeichnung, Werktitel oder geschäftliche Bezeichnung von „The MSG-Team und MSG-Franchise“ und /oder seiner Lieferanten enthalten. Vorgenanntes Verbot gilt sowohl für identische als auch ähnliche Zeichen oder Produkte.
(14) Dem VP ist es nicht erlaubt auf Presseanfragen über „The MSG-Team und MSG-Franchise“ deren Leistungen, dem „The MSG-Team und MSG-Franchise“ Karriere- und Marketingplan oder sonstige „The MSG-Team und MSG-Franchise“ Leistungen zu antworten. Sämtliche Presseanfragen sind unverzüglich an „The MSG-Team und MSG-Franchise“ weiterzuleiten.
(15) Der VP darf nur in solchen Staaten Produkte für „The MSG-Team und MSG-Franchise“ bewerben und vertreiben oder neue VP gewinnen, die offiziell von „The MSG-Team und MSG-Franchise“ und oder deren Lieferanten beliefert werden und hierfür seitens von „The MSG-Team und MSG-Franchise“ freigegeben sind.
(16) Ein VP kann sich nach Kündigung seiner alten Position erneut bei „The MSG-Team und MSG-Franchise“ registrieren. Voraussetzung ist, dass die Kündigung für die alte Position des VP mindestens 3 Monate zurückliegen und der kündigende VP in dieser Zeit keine Aktivitäten für „The MSG-Team und MSG-Franchise“ verrichtet hat.
(17) Es ist dem VP stets untersagt, eigene Marketing- und/oder Verkaufsunterlagen an andere VP von „The MSG-Team und MSG-Franchise“ zu verkaufen oder sonstig zu vertreiben.
§ 6 Wettbewerbsverbot
Entfällt
§ 7 Geheimhaltung
Der VP hat absolutes Stillschweigen über Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse von „The MSG-Team und MSG-Franchise“ und über ihre Struktur zu wahren. Zu den Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen gehören insbesondere auch die Informationen zu den Downline-Aktivitäten und die darin enthaltenen Informationen, die Vertragspartnerdaten ebenso wie die Informationen über Geschäftsbeziehungen von „The MSG-Team und MSG-Franchise“ und seiner verbundenen Unternehmen mit seinen Anbietern, Herstellern und Lieferanten. Diese Verpflichtung dauert auch nach Beendigung des Marketingpartnervertrages fort.
§ 8 Marketingpartnerbedingungen
(1) Einem aktiver VP ab der Karrierestufe Power Promoter (PP), der einen neuen VP erstmals für die Vermarktung der Produkte von „The MSG-Team und MSG-Franchise“ gewinnt, wird der neue VP in seine Struktur zugewiesen. Die Änderung der „Setzposition“ eines registrierten VP‘s ist nicht möglich. Der Status „aktiver VP“ ergibt sich aus den festgelegten Bedingungen des aktuell gültigen Karriere- und Marketingplans
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(2) Mehrfachregistrierungen sind nicht gestattet. Weiter ist es ohne schriftliche Genehmigung untersagt, Personen die in einer Hausstands- oder Einstandsgemeinschaft leben zu sponsern.
(3) Bonus- Provisionsmanipulationen sind untersagt. Hierzu gehört insbesondere das Sponsern von VP, die das „The MSG-Team und MSG-Franchise“-Geschäft tatsächlich nicht ausüben bzw. ausüben wollen. Untersagt ist insoweit auch, den Namen des Ehepartners, Verwandtschaft, Handelsnamen, Kapitalgesellschaften, Personengesellschaften, Treuhandgesellschaften, oder sonstiger Dritter zu verwenden, um diese Bestimmung zu umgehen.
(4) Dem VP steht kein Anspruch auf Gebietsschutz zu. Auf den Gebietsschutz der aus dem Vertragsverhältnis zu verbundenen Unternehme z. B. als MPSII Stutzpunkt abzuleiten hat „The MSG-Team und MSG-Franchise“ keinen Einfluss. Als MPSII Stutzpunkt ergibt sich ein Gebietsschutz in Bezug auf weitere MPSII Stützpunkte. Dieser Schutz wird durch „The MSG-Team und MSG-Franchise“ nicht gewährt.
§ 9 Abmahnung, Vertragsstrafe, Schadensersatz, Haftungsfreistellung
(1) Bei Verstößen des VP s gegen diese Vereinbarung erfolgt eine schriftliche Abmahnung unter Setzung einer Frist von 14 Tagen zur Behebung der Vertragsverletzung.
Der VP verpflichtet sich, die ggf. anfallenden Abmahnkosten zu ersetzen und zukünftig jegliche Verstöße zu unterlassen.
(2) Ungeachtet des in § 11 Absatz (2) geregelten sofortigen außerordentlichen Kündigungsrechtes hat „The MSG-Team und MSG-Franchise“ das Recht, in Einzelfällen bei Eintritt einer oder mehrerer Vertragsverletzungen nach ihrem eigenen freien Ermessen vor Ausspruch der außerordentlichen Kündigung eine Abmahnung im Sinne des Absatzes (1) auch mit verkürzter Behebungsfrist auszusprechen.
(3) Der VP haftet für alle Schäden, die „The MSG-Team und MSG-Franchise“ durch eine Pflicht- bzw. Vertragsverletzung entstanden sind oder entstehen, außer der VP hat diese nicht zu vertreten.
(4) Der VP stellt „The MSG-Team und MSG-Franchise“, für den Fall einer Inanspruchnahme durch einen Dritten wegen eines Verstoßes gegen eine der in § 5, -§7 und §8 geregelten Pflichten oder eines sonstigen Verstoßes des VP gegen geltendes Recht, auf die erste Anforderung der „The MSG-Team und MSG-Franchise“ von der Haftung frei. Insbesondere verpflichtet sich der VP insoweit, sämtliche Kosten, insbesondere Anwalts-, Gerichts- und Schadensersatzkosten, zu übernehmen, die in diesem Zusammenhang entstehen.
§ 10 Sperrung
(1) Für den Fall, dass der VP nicht innerhalb von 30 Tagen seit Registrierung und/oder Kenntnisnahme der Erfordernisse zur Auszahlung von Vergütungen bzw. Provisionsvorschüsse oder sonstiger Zahlungen, die angeforderten Nachweise (z.B. Identitätsnachweis) erbringt, steht „The MSG-Team und MSG-Franchise“ die vorübergehende Sperrung des VP im System bis zum Zeitpunkt der Erbringung der erforderlichen Unterlagen zu. Vorgenanntes gilt auch bei fruchtlosem Verstreichen der Frist im Sinne des §10 (3). Der Zeitraum einer Sperre berechtigt den VP nicht zur außerordentlichen Kündigung und verursacht keinen Rückzahlungsanspruch der bereits bezahlten Gebühren, oder einen sonstigen Schadensersatzanspruch, es sei denn, der VP hat die Sperrung nicht zu vertreten.
(2) Für jeden Fall der Anmahnung von nicht beigebrachten Unterlagen pp. im Sinne des (1) nach Ausspruch der Sperre ist „The MSG-Team und MSG-Franchise“ berechtigt Ersatz der, für diese Anmahnung erforderlichen Kosten zu verlangen.
(3) Vergütungen bzw. Provisionsvorschüsse oder sonstige Zahlungen, die aufgrund der genannten Gründe nicht ausbezahlt werden können, werden durch „The MSG-Team und MSG-Franchise“ als nicht zu verzinsende Rückstellung gebucht und verjähren spätestens innerhalb der gesetzlichen Verjährungsfristen.
(4) Unabhängig der in Absatz (1) genannten Sperrungsgründe behält sich „The MSG-Team und MSG-Franchise“ das Recht der Sperrung aus einem wichtigen Grund vor. „The MSG-Team und MSG-Franchise“ behält sich insbesondere vor, den Zugang des VP‘s ohne Einhaltung einer Frist zu sperren, wenn der VP gegen die in §5, §7 und §8 und genannten Pflichten, oder gegen sonstiges geltendes Recht verstößt, oder sonst ein wichtiger Grund vorliegt und der VP die entsprechende Pflichtverletzung auf eine entsprechende Abmahnung der „The MSG-Team und MSG-Franchise“ nicht innerhalb der in §5 genannten Frist beseitigt oder die Pflichtverletzung zur außerordentlich Kündigung berechtigt.
§ 11 Dauer und Beendigung des Vertrages und Folgen der Beendigung /Rückgaberecht
(1) Der Vertriebspartnervertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen und kann von dem VP auch innerhalb dieser Vertragslaufzeit jederzeit mit einer Frist von 30 Tagen ordentlich gekündigt werden.
(2) Ungeachtet des Kündigungsgrundes in (1) haben beide Parteien das Recht, den Vertriebspartnervertrag außerordentlich aus einem wichtigen Grund zu kündigen. Ein wichtiger Kündigungsgrund für eine Kündigung durch „The MSG-Team und MSG-Franchise“ liegt insbesondere bei einem Verstoß gegen eine der in §5 geregelten Pflichten, wenn der VP seiner Beseitigungspflicht im Sinne des §9 Absatzes nicht fristgerecht nachkommt oder es nach der Beseitigung der Pflichtverletzung zu einem späteren Zeitpunkt erneut zu demselben oder einem vergleichbaren Verstoß kommt. Ebenfalls besteht bei einem Verstoß gegen §11 ein außerordentlicher Kündigungsgrund, sofern der VP auch nach einer weiteren Fristsetzung die beizubringenden Nachweise nicht übermittelt. Bei einem Verstoß gegen die in §§ 6, 7 und 8, geregelten Pflichten ebenso wie bei einem besonders schweren Verstoß gegen die in §7 oder sonstiges geltendes vertragliches oder gesetzliches Recht ist „The MSG-Team und MSG-Franchise“ ohne vorherige Abmahnung zur außerordentlichen Kündigung berechtigt. Ferner liegt ein außerordentlicher Kündigungsgrund für jede Partei vor, wenn gegen die andere Partei ein Insolvenzverfahren eröffnet wurde, oder die Eröffnung mangels Masse abgelehnt wurde, oder die andere Partei sonst zahlungsunfähig ist, oder im Rahmen der Zwangsvollstreckung eine eidesstattliche Versicherung über die Zahlungsunfähigkeit abgegeben hat. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung besteht unbeschadet weiterer Ansprüche.
(3) Kündigungen haben stets schriftlich zu erfolgen, wobei die ordentliche Kündigung auch per E-Mail erfolgen kann und an „The MSG-Team und MSG-Franchise“ unter E-Mail-Adresse info@msg-team.de zu erfolgen haben.
(4) Bei vorzeitiger Kündigung eines Vertrages besteht kein Anspruch auf Rückerstattung der entrichteten Gebühren oder sonstiger bereits gezahlter Leistungen, die im Zusammenhang mit dem Vertriebspartnervertrag erfolgten, außer der VP hat den Vertrag aus einem wichtigen Grund außerordentlich gekündigt.
(5) Ein VP kann sich nach Kündigung seiner alten Position erneut bei „The MSG-Team und MSG-Franchise“ registrieren.
(6) Mit der Beendigung des Vertrages steht dem VP kein Recht auf Provisionierung, ebenso insbesondere kein Handelsvertreterausgleichsanspruch zu, da das Vertragsverhältnis zwischen dem VP und „The MSG-Team und MSG-Franchise“ nicht eines, einem Handelsvertreter entsprechenden, im Sinnen des HGB ist oder gleich kommt.
(7) Ein VP, welcher das Vertragsverhältnis beendet, kann die von ihm in den letzten vier Wochen vor dem Ausscheidedatum bestellten und erhaltenen Waren zurückgeben, wenn die Waren inkl. der Verpackung ungeöffnet, unverkauft und unbeschädigt sind.
(8) Falls ein VP gleichzeitig andere von dem Vertriebspartnervertrag unabhängige Leistungen von „The MSG-Team und MSG-Franchise“ beansprucht, bleiben diese Leistungen von der Beendigung des Vertriebspartnervertrages unberührt in Kraft. Erwirbt der VP nach der Beendigung des Vertrages weiterhin Leistungen von „The MSG-Team und MSG-Franchise“, so wird er dann als Endkunde geführt.
§ 12 Übertragung des Geschäftsbetriebs / der gesponserten Struktur auf Dritte/ Tod des TP s
(1) „The MSG-Team und MSG-Franchise“ kann ihren Geschäftsbetrieb ganz oder teilweise oder einzelne Aktiva jederzeit auf Dritte übertragen. Für den Fall, dass der VP mit dem Übergang nicht einverstanden ist und dies „The MSG-Team und MSG-Franchise“ unverzüglich mitteilt, wird die vertragliche Zusammenarbeit zum nächstmöglichen Kündigungstermin beendet.
(2) Der VP ist zur Übertragung seiner Vertriebsstruktur frühestens 6 Monate nach vorheriger schriftlicher Zustimmung durch „The MSG-Team und MSG-Franchise“ und Vorlage des Kauf- und/oder Übertragungsvertrages mit dem Dritten, wie auch der Vorlage des Vertriebspartnerantrages des Dritten an „The MSG-Team und MSG-Franchise“ berechtigt, sofern nicht „The MSG-Team und MSG-Franchise“ von dem ihr zustehenden Vorkaufsrecht Gebrauch gemacht hat. Die Übertragung der Vertriebsstruktur ist nur an Personen möglich, die zum Zeitpunkt der Übertragung nicht VP bei „The MSG-Team und MSG-Franchise“ sind. Sofern ein VP in der Vergangenheit VP von „The MSG-Team und MSG-Franchise“ war, ist eine Übertragung auf Ihn außerhalb einer Familie nicht möglich. Die Zustimmung kann durch „The MSG-Team und MSG-Franchise“, auch, sofern sie von ihrem Vorkaufsrecht keinen Gebrauch macht, nach ihrem freien Ermessen verweigert werden. Der VP ist verpflichtet, „The MSG-Team und MSG-Franchise“ die beabsichtigte Übertragung seiner Vertriebsstruktur schriftlich anzuzeigen. „The MSG-Team und MSG-Franchise“ hat nach Eingang der schriftlichen Anzeige 15 Tage Zeit, von ihrem Vorkaufsrecht Gebrauch zu machen. Geschieht dies nicht, so ist die Übertragung zu denselben Konditionen des Übertragungsangebotes an „The MSG-Team und MSG-Franchise“ zulässig, außer es stehen dem, anderweitige wichtige Gründe entgegen. Ein Verkauf ist nur im ungekündigten Verhältnis möglich. Bei fristloser Kündigung oder einem Verstoß gegen diese Allgemeinen Marketingpartnerbedingungen entfällt das Recht des VP‘s zum Verkauf der eigenen Vertriebsorganisation ebenso wie für den Fall, dass der verkaufende VP „The MSG-Team und MSG-Franchise“ noch Geld schuldet, gegen den VP ein Insolvenzverfahren eröffnet wurde, oder dessen Eröffnung mangels Masse abgelehnt wurde, oder der VP sonst zahlungsunfähig ist, oder im Rahmen der Zwangsvollstreckung eine eidesstattliche Versicherung über die Zahlungsunfähigkeit abgegeben hat. Durch die Übertragung der Vertriebsstruktur endet der Vertrag zwischen den Vertragsparteien.
(3) Sofern als VP eine juristische Person oder Personengesellschaft registriert ist, ist eine Übertragung der Vertriebsstruktur nur unter Einhaltung der weiteren Voraussetzungen dieses Vertrages zulässig.
(4) Sofern eine als VP registrierte juristische Person oder Personengesellschaft einen neuen Gesellschafter aufnehmen will, ist dies nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung, die im freien Ermessen von „The MSG-Team und MSG-Franchise“ steht, zulässig. Wird diese Vorgabe nicht eingehalten, so behält „The MSG-Team und MSG-Franchise“ sich die außerordentliche Kündigung des Vertrages der als VP registrierten, juristischen Person oder Personengesellschaft vor.
(5) Der Vertriebspartnervertrag endet spätestens mit dem Tode des VP s. Der Vertriebspartnervertrag kann unter Einhaltung der gesetzlichen Voraussetzungen vererbt werden. Mit dem/den Erben muss grundsätzlich innerhalb von 6 Monaten, dann ein neuer NACHFOLGE-Vertriebspartnervertrag geschlossen werden, durch den er/sie in die Rechte und Pflichten des Erblassers eintritt/eintreten. Der Tod ist durch Sterbeurkunde zu belegen. Sofern es ein Testament über die Vererbung des Vertriebspartnervertrages gibt, ist eine notariell beglaubigte Kopie des Testaments vorzulegen. Nach ungenutztem Verstreichen der Sechs-Monats-Frist gehen alle Rechte und Pflichten aus dem Vertrag auf „The MSG-Team und MSG-Franchise“ über. Ausnahmsweise verlängert sich die Sechs-Monats-Frist um eine angemessene Länge, sofern sie im Einzelfall unverhältnismäßig kurz für den/die Erben ist.
§ 13 Haftungsausschluss
(1) Für andere als durch Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit entstehende Schäden haftet „The MSG-Team und MSG-Franchise“ lediglich, soweit diese auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Handeln, oder auf schuldhafter Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (z.B. Zahlung der Provision) durch „The MSG-Team und MSG-Franchise“, ihrer Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Dies gilt auch für Schäden aus der Verletzung von Pflichten bei Vertragsverhandlungen sowie aus der Vornahme von unerlaubten Handlungen. Eine darüber hinaus gehende Haftung auf Schadensersatz ist ausgeschlossen.
(2) Die Haftung ist, außer bei der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit oder vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten von „The MSG-Team und MSG-Franchise“, ihrer Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen, auf die bei Vertragsabschluss typischer Weise vorhersehbaren Schäden und im Übrigen der Höhe nach auf die vertragstypischen Durchschnittsschäden begrenzt. Dies gilt auch für mittelbare Schäden, insbesondere entgangenen Gewinn.
(3) Für Schäden, gleich welcher Art, die durch Datenverluste auf Computer-Servern entstehen, haftet die „The MSG-Team und MSG-Franchise“ nicht, außer im Falle eines grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Verschuldens der „The MSG-Team und MSG-Franchise“, ihrer Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen. Gespeicherte Inhalte des VP‘s sind für „The MSG-Team und MSG-Franchise“ fremde Informationen im Sinne des TMG.
(4) Die Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.
§ 14 Datenschutz
(1) Nachfolgend ist die Datenschutzerklärung von „The MSG-Team und MSG-Franchise“ zu finden.
(2) Sie können unsere Website anonym besuchen, bei jedem Webseitenzugriff übermittelt ihr Internet-Browser zwar standardmäßig folgende Daten an unseren Webserver: das Datum und die Uhrzeit des Zugriffs, die Absender IP-Adresse, die angefragte Ressource, die http-Methode sowie den http-User-Agent-Header. Unser Webserver speichert diese Daten jedoch getrennt von anderen Daten, eine Zuordnung dieser Daten zu einer bestimmten Person ist uns dabei nicht möglich. Nach einer anonymen Auswertung zu statistischen Zwecken werden diesen Daten unmittelbar gelöscht.
(3) „The MSG-Team und MSG-Franchise“ kann Cookies einsetzt, um Anfragen und Anforderungen des Interessenten zuordnen zu können. Durch Cookies wird „The MSG-Team und MSG-Franchise“ in die Lage versetzt, die Häufigkeit von Seitenaufrufen und die allgemeine Navigation zu messen. Bei Cookies handelt es sich um kleine Textdateien, die auf Ihrem Computersystem abgelegt werden. Wir weisen Sie darauf hin, dass einige dieser Cookies von unserem Server auf Ihr Computersystem überspielt werden, wobei es sich dabei meist um so genannte 'Session-Cookies' handelt. 'Session-Cookies' zeichnen sich dadurch aus, dass diese automatisch nach Ende der Browser-Sitzung wieder von Ihrer Festplatte gelöscht werden. Andere Cookies verbleiben auf Ihrem Computersystem und ermöglichen es uns, Ihr Computersystem bei Ihrem nächsten Besuch wieder zu erkennen (sog. dauerhafte Cookies). Selbstverständlich können Sie Cookies jederzeit ablehnen, sofern Ihr Browser dies zulässt. Über den Einsatz und den Umfang der genutzten Cookies werden sie vor der Nutzung unserer Website informiert und sie können den Einsatz der Cookies vor der Nutzung einschränken. Bitte beachten Sie, dass bestimmte Funktionen dieser Website möglicherweise nicht oder nur eingeschränkt genutzt werden können, wenn Ihr Browser so eingestellt ist, dass keine Cookies (unserer Website) angenommen werden.
(4) Personenbezogene Daten werden nur erhoben, soweit der VP diese im Rahmen des Bestell- oder Registrierungsvorgangs freiwillig mitteilt. „The MSG-Team und MSG-Franchise“ verwendet die übermittelten personenbezogenen Daten z.B. Anrede, Name, Anschrift, E-Mail-Adresse, Telefonnummer, Telefaxnummer, Überweisungsdaten, ohne gesonderte ausdrückliche Einwilligung gemäß den Bestimmungen des deutschen Datenschutzrechts ausschließlich zum Zwecke der Erfüllung des Vertrages.
(5) Zu dem Zweck der Vertragserfüllung, z.B. zur vertraglichen Betreuung durch den Sponsor, der Abrechnung oder der Auszahlung von Provisionen, Produkt- und Marketinginformationen (z.B. per Newsletter) werden die personenbezogenen Daten des VP‘s an Dritte, wie z.B. die Buchhaltung, die auszahlende Bank oder Lieferanten weitergeleitet, soweit dies zur Erfüllung der oben genannten vertragsgemäßen Pflichten notwendig ist. Mit der vollständigen Abwicklung des Vertrages, wozu auch die vollständige Zahlung der vereinbarten Entgelte gehört, werden die Daten des VP s gelöscht. Daten, die aus steuer- oder handelsrechtlichen Gründen aufbewahrt werden müssen, werden nach Abwicklung des Vertrages gesperrt, sofern der VP nicht ausdrücklich in eine weitere Nutzung der personenbezogenen Daten eingewilligt hat.
(6) Der VP ist jederzeit berechtigt, unentgeltlich Auskunft zu seinen Daten sowie Änderung, Sperrung oder Löschung seiner Daten zu verlangen. Sofern der VP weitere Informationen über die Speicherung seiner personenbezogenen Daten wünscht oder die Löschung, Sperrung oder Änderung der Daten des Interessenten gewünscht wird, steht ein Support unter der E-Mail- info@msg-team.de oder unter der in Absatz (1) genannten Postanschrift zur Verfügung.
(7) Diese Datenschutzerklärung ist jederzeit auf der Website von The MSG -Team einsehbar und abrufbar.
§ 15 Verjährung
Die Ansprüche aus diesem Vertragsverhältnis verjähren in 6 Monaten ab dem Zeitpunkt, zu dem der betreffende Anspruch fällig ist und der Anspruchsberechtigte die Umstände kennt, die seinen Anspruch begründen, bzw. wenn seine Unkenntnis dieser Umstände auf grober Fahrlässigkeit beruht. Unberührt bleiben gesetzliche Regelungen, die eine längere Verjährungsfrist zwingend vorsehen.
§ 16 Einbeziehung des Karriere- und Marketingplans
(1) Der „The MSG-Team und MSG-Franchise“-Karriere- und Marketingplan und die darin enthaltenen Vorgaben sind ebenfalls ausdrücklich Bestandteil des Vertriebspartnervertrages. Der VP muss diese Vorgaben gemäß der jeweils gültigen Fassung stets einhalten.
(2) Mit der Versendung des Antrages an „The MSG-Team und MSG-Franchise“ versichert der VP zugleich, dass dieser den „The MSG-Team und MSG-Franchise“- Karriere- und Marketingplan zur Kenntnis genommen hat und diesen als Vertragsbestandteil akzeptiert.
(3) „The MSG-Team und MSG-Franchise“ ist zu Änderungen des „The MSG-Team und MSG-Franchise“- Karriere- und Marketingplan zu jeder Zeit berechtigt. „The MSG-Team und MSG-Franchise“ wird Änderungen des Karriere- und Marketingplans mit einer angemessenen Frist von mindestens einem Monat ankündigen. Der VP hat das Recht, der Änderung des Karriere- und Marketingplans zu widersprechen. Im Falle des Widerspruchs ist der VP berechtigt, den Vertrag zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderung zu kündigen. Sofern der VP den Vertrag binnen vier Wochen nach dem Inkrafttreten der Änderungen nicht kündigt, nimmt dieser die Änderungen spätestens dann ausdrücklich an.
§ 17 Einwilligung zur Verwendung von fotografischem und audiovisuellem Material, Verwendung der Aufzeichnungen von Materialien und Präsentationen
(1) Der VP gewährt „The MSG-Team und MSG-Franchise“ unentgeltlich das Recht, fotografisches und/oder audiovisuelles Material mit seinem Bildnis, Stimmaufzeichnungen oder Aussagen und Zitate von ihm im Rahmen seiner Funktion als VP zu erfassen bzw. durchzuführen. Insoweit willigt der VP durch die Bestätigung des Vertriebspartnerantrages und der Kenntnisnahme dieser ausdrücklich in eine Veröffentlichung, Nutzung, Vervielfältigung und Veränderung seiner Zitate, Aufnahmen oder Aufzeichnungen ein.
(2) Es ist dem VP nicht gestattet, zum Zwecke des Verkaufs sowie zur persönlichen oder geschäftlichen Verwendung Audio-, Video- oder sonstige Aufzeichnungen von Veranstaltungen, die von „The MSG-Team und MSG-Franchise“ gesponsert wurden, sowie von Telefonkonferenzen, Ansprachen oder Meetings, anzufertigen. Ein VP darf ferner ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von „The MSG-Team und MSG-Franchise“ keine Audio- oder Videopräsentationen oder -aufzeichnungen von „The MSG-Team und MSG-Franchise“ Veranstaltungen, Ansprachen, Telefonkonferenzen oder Meetings aufzeichnen, anfertigen oder zusammenstellen.
§ 18 Anwendbares Recht/ Abweichender Gerichtsstand
(1) Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Unberührt bleiben zwingende Bestimmungen des Staates, in dem der VP seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.
(2) Der Gerichtsstand und der Erfüllungsort ist der Sitz von „The MSG-Team und MSG-Franchise“. Unberührt bleiben zwingende Bestimmungen des Staates, in dem der VP seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.
§ 19 Schlussbestimmungen /Vorrang der Deutschen Sprache
(1) „The MSG-Team und MSG-Franchise“ ist zu einer Änderung der Allgemeinen Marketingpartnerbedingungen zu jeder Zeit berechtigt. „The MSG-Team und MSG-Franchise“ wird Änderungen mit einer angemessenen Frist von mindestens 4 Wochen ankündigen. Der VP hat das Recht, der Änderung zu widersprechen. Im Falle des Widerspruchs ist der VP berechtigt, den Vertrag zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderung zu kündigen. Sofern er den Vertrag binnen vier Wochen nach dem Inkrafttreten der Änderung nicht kündigt, nimmt der VP die Änderung ausdrücklich an.
(2) Im Übrigen bedürfen Änderungen oder Ergänzungen dieser Allgemeinen Marketingpartnerbedingungen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses.
(3) Falls diese Allgemeinen Marketingpartnerbedingungen in eine andere Sprache übersetzt werden und Widersprüchlichkeiten bei einer beliebigen Bestimmung zwischen der deutschen und der übersetzten Version der Allgemeinen Marketingpartnerbedingungen bestehen, gilt stets die deutsche Version als vorrangig.
Stand der Marketingpartnerbedingungen: 01.05.2020